am 5.8.23 findet unser diesjähriges Sommerfest auf unserem Gelände statt
Jeder gerne zu Kaffe und Kuchen, Bier und Gegrilltem und netten Gesprächen willkommen
Dorsten, Im Werth 57
am 5.8.23 findet unser diesjähriges Sommerfest auf unserem Gelände statt
Jeder gerne zu Kaffe und Kuchen, Bier und Gegrilltem und netten Gesprächen willkommen
Im Rahmen des Aktionstages des Bürgerparks Maria Lindenhof bieten wir nachmittags unser beliebtes Schnupper-Paddeln mit Kaffee&Kuchen an.
Also schonmal vormerken!
jeweils am Donnerstag 29.7. , 5.8. und 12.8. bieten wir wieder unser „Schnupperpaddeln“ an.
Eine großartige Gelegenheit für alle, die mal ganz unverbindlich in den Kanu-Sport reinschnuppern wollen. An unserem Bootshaus am Kanal fußläufig zur Dorstener Innenstadt bieten wir die Möglichkeit, selber ins Boot zu steigen. Unter fachkundiger Anleitung kann so jeder mal aufs Wasser…
Donnerstags 29.7. / 5.8. / 12.8. ab 17.00, bitte anmelden (email an info@kanu-freunde-dorsten.de)
Aufgrund der Lockerungen der Corona-Regeln und der positiven Gesamt-Entwicklung hat der Vorstand beschlossen, die Beschränkungen aufzuheben.
Ab sofort kann das Gelände und das Bootshaus daher wieder genutzt werden. Natürlich unter Beachtung der AHA-Regeln.
Auch der Vereinsabend Donnerstags und der Frühschoppen am Sonntag finden wieder statt.
Also nutzt das schöne Wetter, und geht paddeln.
Ab heute ist die Nutzung des Vereinsgeländes und des Bootshauses wieder weitgehend möglich. Es sollten nicht mehr als 25 Personen gleichzeitig dort „rumwuseln“, aber da sehen wir momentan keine Gefahr…
In dem Sinne, nutzt das schöne Wetter!
Aufgrund der aktuellen Situation finden aktuell keine Aktivitäten statt
Hier die aktuelle Info des Kreises.
Nicht möglich:
Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen.
Ausgenommen von dem Verbot ist der Sport allein, mit dem eigenen Hausstand oder einer weiteren Personen eines anderen Hausstands auf Sportanlagen unter freiem Himmel (…). Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten